Aus den Akten geht tatsächlich hervor, dass die Aufschaltungen zwar nach der Verfügung des Untersuchungsrichters, teilweise jedoch vor dem Entscheid der Anklagekammer erfolgten. Weiter wurde gerügt, dass die Telefonkontrolle teilweise nach deren verfügten Aufhebung weitergeführt worden sei. Namentlich sei die Beendigung der Abhörung der Telefonnummer 079 (… .. ..) am 14. November 2000 verfügt worden, wonach vom 7.–28. Februar 2001 noch 185 Gespräche abgehört worden seien.