SOG 2002 Nr. 9 Art. 72 Ziff. 2 Abs. 1 StGB. Unterbrechung der Verfolgungsverjährung. Sachverhalt: Der Untersuchungsrichter überwies H. wegen mehrfacher Urkundenfälschung im Amt (Art. 317 Ziff. 1 Strafgesetzbuch, StGB) dem Amtsgericht zur Beurteilung. H. habe namentlich widerrechtlich Blankobeglaubigungen ausgestellt. H. erhob gegen den erstinstanzlichen Entscheid Appellation. Die Strafkammer des Obergerichts stellte das Verfahren ein. Aus den Erwägungen: 5. a) Gemäss Art. 70 Abs. 2 StGB verjähren Verbrechen wie die Urkundenfälschung im Amt nach zehn Jahren. Diese Frist beginnt laut Art.