Es mag zwar durchaus zutreffen, dass der Beschuldigte gespannt darauf wartete, ob seine Tochter den Schönheitswettbewerb gewinnen würde; sein Verhalten wird dadurch aber kaum verständlicher, standen doch keine gewichtigen Interessen auf dem Spiel. Der Umstand, dass der Beschuldigte aus einem derart banalen Anlass über die Stränge schlug, lässt vielmehr starke Zweifel an seiner Charakterfestigkeit aufkommen. Der Beschuldigte erklärte heute, ein weiterer Rückfall werde gewiss nicht vorkommen. Er verweist dazu einmal auf den einjährigen Entzug des Führerausweises, der ihm grosse Probleme bereitet habe.