Äusserst bedenklich ist allerdings, dass er in zwei Fällen ohne einen halbwegs nachvollziehbaren Grund Alkohol konsumierte, obwohl er mit dem Auto unterwegs war. Der heute zu beurteilende Rückfall unterscheidet sich dabei in seiner Art kaum von der Ersttat zwei Jahre zuvor. Der Beschuldigte behauptet nicht, er sei zum Alkoholkonsum gedrängt worden, und er befand sich auch nicht in einer veritablen Krisen- oder Stresssituation, die ihn wider besseres Wissen zum Trinken hätte verleiten können. Es mag zwar durchaus zutreffen, dass der Beschuldigte gespannt darauf wartete, ob seine Tochter den Schönheitswettbewerb gewinnen würde;