Da die Polizeibeamten beim Beschuldigten F. Alkoholgeruch feststellten, unterzogen sie ihn einem Atemlufttest, welcher mit 1.13 Promille ein positives Ergebnis zeitigte. Gemäss Gutachten des IRM der Universität Bern hatte der Beschuldigte zum Zeitpunkt seiner Anhaltung eine Alkoholmenge im Körper, die zu einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1.20 Gewichtspromillen führte. In der nach der Blutentnahme durchgeführten polizeilichen Befragung gab der Beschuldigte an, dass er in der Zeit von 21.30 Uhr bis 00.15 Uhr ca. einen Liter Bier (3 Stangen) getrunken habe.