SOG 2002 Nr. 12 Art. 91 Abs. 1 SVG. Fahren in angetrunkenem Zustand. Strafzumessung. Ausschluss des leichten Falles (Bestätigung der Rechtsprechung). Sachverhalt: Am 4. August 2000, um 01.15 Uhr, fielen den Beamten einer Polizeipatrouille zwei Personenwagen auf. Die Fahrzeuge fuhren, einen kurzen Abstand einhaltend, relativ rasch hintereinander. Die Beamten entschlossen sich deren Führer zu kontrollieren. Da die Polizeibeamten beim Beschuldigten F. Alkoholgeruch feststellten, unterzogen sie ihn einem Atemlufttest, welcher mit 1.13 Promille ein positives Ergebnis zeitigte.