Eventuell sei mal jemand auf die Toilette gegangen, aber das habe höchstens zehn Minuten gedauert. Der Vertreter des Verletzten bringt zwar vor, diese Zeugen seien unglaubwürdig. Dem ist aber einerseits zu entgegnen, dass die Zeugen klare und unmissverständliche Aussagen gemacht haben. Andererseits ist es eher der Verletzte, der einen unglaubhaften Eindruck hinterlässt: Vor Obergericht gab er an, er habe nur nichtalkoholische Getränke konsumiert, während er sich beim Vorderrichter zunächst nicht genau erinnern konnte, was er getrunken hatte, und dann sagte, es sei sicher nicht mehr als eine Flasche Bier gewesen.