Vor Obergericht sprach sie von zwei Bier und betonte, dass sie, ihr Freund, die Beschuldigte und der Verletzte immer zusammen gewesen seien; es sei nur einmal jemand Marroni holen gegangen. Als R. nach Hause fuhr, trafen die Beschuldigte und der Verletzte den A., mit dem sie noch etwas auf dem Fest blieben. Dieser Zeuge erklärte bei der Vorinstanz, die Beschuldigte habe eine Flasche Bier getrunken. Vor Obergericht bekräftigte er dies und ergänzte, dass er, die Beschuldigte und der Verletzte die ganze Zeit zusammen gewesen seien. Eventuell sei mal jemand auf die Toilette gegangen, aber das habe höchstens zehn Minuten gedauert.