Hinzu kommt, dass die Beschuldigte mit 1,3 ‰ angetrunken war, als es zum Unfall kam, und daher gar kein Fahrzeug mehr hätte lenken dürfen. Der Verletzte hält zwar vor Obergericht dafür, er habe keinen Überblick über den Alkoholkonsum der Beschuldigten gehabt. Diese sei auf der Chilbi nicht viel bei ihm gewesen. In seiner Gegenwart habe die Beschuldigte Kaffee und Mineralwasser getrunken, wie er selber auch. Die Zeugin R. sagte indes bei der Vorinstanz aus, die Beschuldigte habe ein bis zwei Bier getrunken. Vor Obergericht sprach sie von zwei Bier und betonte, dass sie, ihr Freund, die Beschuldigte und der Verletzte immer zusammen gewesen seien;