SOG 2002 Nr. 4 Art. 44 OR. Fahren in angetrunkenem Zustand mit Unfallfolge. Der verletzte Beifahrer muss mit einer Reduktion seines Schadenersatzanspruches rechnen, wenn er trotz Kenntnis des alkoholisierten Zustandes des Lenkers nicht angegurtet mitfährt. Sachverhalt: L. verursachte nachts mit ihrem Auto einen Verkehrsunfall. Dabei wurden L. und ein weiterer Insasse des Fahrzeugs verletzt. Eine Blutprobe ergab bei der Lenkerin eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von minimal 1,3 ‰. Der Beifahrer hatte eine BAK von 0,03 ‰. Der Gerichtspräsident erklärte in seinem Urteil namentlich L. grundsätzlich zu 100% schadenersatzpflichtig. L. erhob gegen diesen Entscheid Appellation.