I. 1. Mit Eingabe vom 14. Oktober 2024 erhebt A.___ als Schuldner fristgerecht Beschwerde gegen die Berechnung des Existenzminimums vom 24. September 2024 (dem Beschwerdeführer gemäss Track & Trace am 4. Oktober 2024 zugegangen). Er rügt, soweit nachvollziehbar und für das vorliegende Verfahren von Belang, die in Betreibung gesetzten Forderungen seien zu einem grossen Teil illegal und hätten aufgrund seiner Rechtsvorschläge nicht fortgesetzt werden dürfen. Zudem sei die Berechnung des Existenzminimums falsch. Die Krankenkassenkosten seien nicht korrekt. 2. Das Betreibungsamt, zur Vernehmlassung eingeladen, stellt den Antrag, auf die Beschwerde sei nicht einzutreten.