Erhalt dieser Verfügung, seine Eingabe mit einer gültigen Unterschrift zu versehen. Wird die Eingabe nicht innert dieser Frist mit einer gültigen Unterschrift eingereicht, wird sie formlos als erledigt abgelegt. der Beschwerdeführer am 15. Oktober 2024 (Postaufgabe) eine Eingabe mit einer kopierten Unterschrift einreichte, die Präsidentin der Aufsichtsbehörde am 16. Oktober 2024 folgende Verfügung erliess: 1. Es wird festgestellt, dass A.___ die Beschwerde nur in Kopie unterzeichnet eingereicht und nicht mit einer Originalunterschrift versehen hat. 2. Die Beschwerde geht zurück an A.___.