die Präsidentin der Aufsichtsbehörde daher erst am 11. Oktober 2024 Folgendes verfügte: 1. Es wird festgestellt, dass die per E-Mail beim Betreibungsamt Dorneck-Thierstein eingereichte Beschwerde vom 1. Oktober 2024 an die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs überwiesen wurde. 2. Es wird festgestellt, dass die per E-Mail erfolgte Eingabe von A.___ vom 1. Oktober 2024 dem prozessrechtlichen Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift nicht genügt. 3. Die per E-Mail erfolgte Eingabe geht zurück an A.___. A.___ wird eine Frist gesetzt von 10 Tagen ab Erhalt dieser Verfügung, seine Eingabe mit einer gültigen Unterschrift zu versehen.