Es wirken mit: Oberrichter Flückiger Oberrichterin Kofmel Gerichtsschreiber Schaller In Sachen A.___, Beschwerdeführer gegen Betreibungsamt Dorneck-Thierstein, Beschwerdegegner betreffend Berechnung des Existenzminimums hat die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs in Erwägung, dass: A.___ (im Folgenden der Beschwerdeführer) am 1. Oktober 2024 beim Betreibungsamt Dorneck-Thierstein per Mail eine Beschwerde betreffend Berechnung des Existenzminimums einreichte, das Betreibungsamt die Beschwerde per Mail an einen erkrankten Gerichtsschreiber der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs weiterleitete,