Isch In Sachen A.___, Beschwerdeführerin gegen Beschwerdegegner betreffend Berechnung des Existenzminimums hat die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs in Erwägung, dass: - A.___ als Schuldnerin mit Schreiben vom 8. Januar 2024 Beschwerde gegen die Existenzminimumberechnung des Betreibungsamtes Thierstein vom 17. November 2023 erhebt und im Wesentlichen geltend macht, das auf der Existenzminimumberechnung angegebene Einkommen von CHF 3'055.00 sei zu hoch, so erhalte sie aufgrund Krankheit nur noch 80 % ihres Lohnes, somit sei die Existenzminimumberechnung entsprechend anzupassen;