Darüber muss vorliegend indessen nicht entschieden werden. Der Beschwerdeführer und seine Ehefrau sind jedoch darauf aufmerksam zu machen, dass ihr Verhalten gegebenenfalls strafrechtlich relevant sein könnte. 11. Infolge seines Umzugs nach Deutschland will der Beschwerdeführer die von ihm beim deutschen Finanzamt zu bezahlende Lohnsteuer berücksichtigt haben. Steuern dürfen nicht in das Existenzminimum eingerechnet werden, wie das Bundesgericht in einem gegen ein Solothurner Urteil gefällten Entscheid festgehalten hat (BGE 140 III 337 E. 4.4.2). Für die Berechnung des Existenzminimums in der Schweiz gilt dies auch für in Deutschland zu bezahlende Steuern.