Bis heute fehlten die Einkommensbelege der Ehegattin, die effektiven Mietauslagen für die Doppelhaushälfte in Deutschland, Arbeitsweg und Krankenkasse der Ehegattin. Es müssten sämtliche relevanten Belege berücksichtigt werden und nicht nur diejenigen, welche der Schuldner oder seine Ehegattin preiszugeben bereit seien. Die Nichtberücksichtigung der Einkommensbelege und Auslagen der Ehegattin führten zu einem falschen Existenzminimum zulasten der pfändenden Gläubiger. Da die Ehegattin über die verlangten Unterlagen keine Auskünfte habe erteilen wollen, habe keine ordentliche Revision der Einkommenspfändung durchgeführt werden können.