Die Krankenkassenprämien sowie der Mietzins werden dem Beschwerdeführer gegen Quittung rückerstattet. Eine Nichtigkeit ist somit vorliegend weder dargetan noch ersichtlich. 2. Der Beschwerdeführer verlangt infolge seines Umzugs vom [...] 2024 von [...] nach [...] in Deutschland eine Revision der Existenzminimumsberechnung sowie der Lohnpfändung. Das Betreibungsamt hat bisher noch keine Revision vorgenommen. Insofern könnte eine Rechtsverweigerung vorliegen. Diesbezüglich ist auf die Beschwerde einzutreten. 3. Nach den vorgelegten Urkunden ist der Beschwerdeführer am [...] 2024 von [...] nach [...] in Deutschland zu seiner Ehefrau gezogen.