In seiner Stellungnahme zur Vernehmlassung des Betreibungsamtes vom 19. Oktober 2024 hielt der Beschwerdeführer an den gestellten Anträgen fest. Auch in den weiteren Stellungnahmen des Betreibungsamtes vom 22. Oktober 2024 und vom 11. November 2024 (Postaufgabe) und des Beschwerdeführers vom 31. Oktober 2024 (Postaufgabe) und vom 23. November 2024 (Postaufgabe) blieben die gestellten Anträge unverändert. 5. Auf die Ausführungen des Beschwerdeführers und des Betreibungsamtes wird im Folgenden soweit entscheidrelevant eingegangen. Im Übrigen wird auf die Akten verwiesen.