I. 1. Am 19. März 2024 berechnete das Betreibungsamt Dorneck-Thierstein das Existenzminimum von A.___ und pfändete den das Existenzminimum von CHF 1’528.00 übersteigenden Betrag des Nettoeinkommens. 2. Gegen diese Verfügung erhob A.___ (im Folgenden der Beschwerdeführer) am 30. September 2024 (Postaufgabe) Beschwerde an die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs. Er verlangt eine angemessene Anrechnung seiner Auslagen für Fahrten zum Arbeitsort, die Berücksichtigung seiner Miete, eine Revision nach seinem Wohnsitzwechsel nach Deutschland sowie die Berücksichtigung seiner abzuführenden Lohnsteuern in Deutschland.