Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs Urteil vom 4. Dezember 2024 Es wirken mit: Oberrichterin Kofmel Oberrichter Flückiger Gerichtsschreiber Schaller In Sachen A.___, Beschwerdeführer gegen Betreibungsamt Dorneck-Thierstein, Beschwerdegegner betreffend Berechnung des Existenzminimums zieht die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs in Erwägung: