{"Signatur": "SO_OG_005", "Spider": "SO_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2024-12-04", "HTML": {"Datei": "SO_Omni/SO_OG_005_SCBES-2024-69_2024-12-04.html", "URL": "https://gerichtsentscheide.so.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=7001&Parametername=WEB&Schema=JGWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=169975&W10_KEY=11140943&nTrefferzeile=5&Template=/simple/search_result_document.html", "Checksum": "81cd4b49675e34b0252e36e10010ab5b"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["SCBES.2024.69"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Solothurn Obergericht Schuldbetreibungs- und Konkurskammer 04.12.2024 SCBES.2024.69"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Obergericht Schuldbetreibungs- und Konkurskammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure  Schuldbetreibungs- und Konkurskammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta  Schuldbetreibungs- und Konkurskammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Berechnung des Existenzminimums"}], "ScrapyJob": "446973/56/2719", "Zeit UTC": "15.04.2026 03:43:31", "Checksum": "e74a6ca9c553c79a0df2b14c480bc742", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Solothurn Obergericht Schuldbetreibungs- und Konkurskammer 04.12.2024 SCBES.2024.69\nRegeste:\nBerechnung des Existenzminimums\n\nAufsichtsbehörde für\nSchuldbetreibung und Konkurs\nUrteil vom 4. Dezember 2024\nEs wirken mit:\nOberrichterin Kofmel\nOberrichter Flückiger\nGerichtsschreiber Schaller\nIn Sachen\nA.___,\nBeschwerdeführer\ngegen\nBetreibungsamt Dorneck-Thierstein,\nBeschwerdegegner\nbetreffend Berechnung des Existenzminimums\nzieht die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs in Erwägung:\nI.\n1. Am 19. März 2024 berechnete das Betreibungsamt Dorneck-Thierstein das Existenzminimum von A.___ und pfändete den das Existenzminimum von CHF 1’528.00 übersteigenden Betrag des Nettoeinkommens.\n2. Gegen diese Verfügung erhob A.___ (im Folgenden der Beschwerdeführer) am 30. September 2024 (Postaufgabe) Beschwerde an die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs. Er verlangt eine angemessene Anrechnung seiner Auslagen für Fahrten zum Arbeitsort, die Berücksichtigung seiner Miete, eine Revision nach seinem Wohnsitzwechsel nach Deutschland sowie die Berücksichtigung seiner abzuführenden Lohnsteuern in Deutschland.\n3. Das Betreibungsamt schloss in seiner Vernehmlassung vom 9. Oktober 2024 auf Abweisung der Beschwerde. Der Beschwerdeführer sei allenfalls auf den Revisionsweg zu verweisen.\n4. In seiner Stellungnahme zur Vernehmlassung des Betreibungsamtes vom 19. Oktober 2024 hielt der Beschwerdeführer an den gestellten Anträgen fest. Auch in den weiteren Stellungnahmen des Betreibungsamtes vom 22. Oktober 2024 und vom 11. November 2024 (Postaufgabe) und des Beschwerdeführers vom 31. Oktober 2024 (Postaufgabe) und vom 23. November 2024 (Postaufgabe) blieben die gestellten Anträge unverändert.\n5. Auf die Ausführungen des Beschwerdeführers und des Betreibungsamtes wird im Folgenden soweit entscheidrelevant eingegangen. Im Übrigen wird auf die Akten verwiesen.\n"}