GmbH im Jahr 2023 ein Nettoeinkommen von CHF 16'418.00 bzw. CHF 1'368.15 pro Monat oder, wenn man von 10 Monaten ausgeht (Lohnausweis ab 28. Februar 2023), CHF 1’641.80 (Beschwerdebeilage 4). Der Beschwerdeführer macht vorliegend nicht geltend, dass er aktuell ein höheres Einkommen erzielt und reicht auch keine diesbezüglichen Unterlagen ein. Art. 92 Ziff. 3 SchKG hat einen lohnenden Beruf im Auge, einen Beruf, der sich mit den dafür unentbehrlichen Werkzeugen, Gerätschaften usw. wirtschaftlich ausüben lässt. Somit könnte dem Fahrzeug und dem Sachtransportanhänger nur dann Kompetenzcharakter zugesprochen werden, wenn dies zur Ausführung existenzsichernder Arbeiten notwendig wäre.