Andererseits führt er an, er benötige das Fahrzeug sowie den Anhänger zur Ausübung seines Berufs im Bereich der haustechnischen Installationen. 2. Mit Verfügung vom 20. September 2024 erteilt die Präsidentin der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs der Beschwerde die aufschiebende Wirkung. 3. Mit Vernehmlassung vom 27. September 2024 schliesst das Betreibungsamt auf Abweisung der Beschwerde. 4. Mit Stellungnahme vom 13. Oktober 2024 lässt sich der Beschwerdeführer abschliessend vernehmen.