I. 1. Mit Eingabe vom 19. September 2024 erhebt A.___ als Schuldner fristgerecht Beschwerde gegen die Verfügung des Betreibungsamtes Region Solothurn vom 10. September 2024, worin er aufgefordert wurde, das Fahrzeug [...] sowie den Sachentransportanhänger [...] bis am 23. September 2024 auf dem Betreibungsamt abzuliefern. In seiner Beschwerde macht der Schuldner einerseits geltend, die in Betreibung gesetzte Forderung sei unbegründet. Andererseits führt er an, er benötige das Fahrzeug sowie den Anhänger zur Ausübung seines Berufs im Bereich der haustechnischen Installationen.