Mit Verfügung vom 15. Oktober 2024 wird der Beschwerde die aufschiebende Wirkung erteilt. 7. Mit Verfügung vom 6. November 2024 ersucht der Instruktionsrichter der Aufsichtsbehörde die Polizei des Kantons Solothurn, der Aufsichtsbehörde bis 20. November 2024 den Namen und die Adresse des Polizeibeamten bekannt zu geben, welcher am 17. Juni 2024 den Zahlungsbefehl Nr. [...] des Betreibungsamtes Olten-Gösgen in [...] zugestellt habe. 8. Mit Bericht der Polizei des Kantons Solothurn vom 18. November 2024 reicht der zustellende Polizeibeamte, D.___, eine Stellungnahme ein. Darin führte er aus, er habe den an der Verfügung angefügten Zahlungsbefehl, anhand der Unterschrift (Visum), zugestellt.