Am 19. September 2024 reicht der Beschwerdeführer eine Stellungnahme ein und führt ergänzend aus, gemäss Auskunft der Polizei [...] habe sie den Zahlungsbefehl an ihn übergeben. Er habe von der Polizei jedoch bis heute weder eine Einladung zur Abholung noch einen Brief zur Abholung erhalten. 4. Mit Verfügung vom 26. September 2024 holt die Aufsichtsbehörde bei der Gläubigerin das Original des Gläubigerdoppels des Zahlungsbefehls Nr. [...] ein. 5. Mit Stellungnahme vom 9. Oktober 2024 beantragt der Beschwerdeführer sinngemäss, seiner Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zu erteilen. 6. Mit Verfügung vom 15. Oktober 2024 wird der Beschwerde die aufschiebende Wirkung erteilt.