In betreibungsrechtlicher Hinsicht genügt praxisgemäss eine 4 ½-Zimmerwohnung den Ansprüchen von fünf Personen. Gemäss dem Internetportal www.immoscout24.ch sind in einem Umkreis von 10 km von [...] zahlreiche 4 ½-Zimmerwohnungen zu einem Mietzins bis CHF 2'000.00 verfügbar. Die Mietzinsherabsetzung von CHF 2'900.00 auf CHF 2'000.00 ist somit nicht zu beanstanden. Zwar ist ein nicht angemessener Mietzins grundsätzlich erst nach Ablauf des nächsten Kündigungstermins herabzusetzen, wobei von einer Übergangsfrist zur Mietzinsherabsetzung von sechs Monaten auszugehen wäre, in welcher der Schuldner Vorkehren zur Senkung seiner Wohnkosten zu treffen hätte (BGE 129 III 526; 116 III 15;