Er habe keine Chance gehabt, eine andere Wohnung zu erhalten. Er bitte, die Frist für den Umzug bis mindestens 31. August 2024 zu verlängern, damit er eine neue Unterkunft suchen könne. Des Weiteren rügt der Beschwerdeführer den Umstand, dass das Betreibungsamt Nachweise der bezahlten Krankenkassenprämien während dreier Monate verlange und erst dann die Krankenkassenprämien berücksichtigen wolle. Schliesslich macht er geltend, es sei nicht nachvollziehbar, weshalb das Betreibungsamt betreffend die Alimentenzahlungen die von seinem Sohn unterzeichneten Zahlungsquittungen nicht akzeptiere.