Nach der Pfändungsankündigung vom 18. Juni 2024 hat das Betreibungsamt am 3. Juli 2024 eine weitere Pfändungsankündigung mit Androhung Polizeivorführung erlassen. Danach erhielt der Beschwerdeführer nochmals eine Frist bis 28. August 2024, um auf dem Amt zu erscheinen. Wie der Beschwerdeführer ausführt, wurde ihm am 19. August 2024 vom Betreibungsamt mitgeteilt, dass es über keinen Rechtsvorschlag verfügt. Die eingereichte Beschwerde datiert vom 20. August 2024. Der Beschwerdeführer hat unmittelbar reagiert, nachdem er erfahren hat, dass nach Auffassung des Betreibungsamtes kein Rechtsvorschlag erhoben worden sei. Ohnehin wurde noch keine Pfändungsurkunde ausgestellt.