II. 1. Der Beschwerdeführer hat eine doppelseitige Kopie des Zahlungsbefehls eingereicht. Auf dessen Rückseite ist festgehalten, dass Rechtsvorschlag für die gesamte Forderung erhoben worden ist. Auch nach dem Hinweis des Betreibungsamtes ist davon auszugehen, dass der Beschwerdeführer bei der Zustellung des Zahlungsbefehls Rechtsvorschlag erhoben hat. Es stellt sich damit die Frage, ob der Rechtsvorschlag noch berücksichtigt werden kann.