Olten nicht an das Betreibungsamt Olten-Gösgen weitergeleitet worden. 3. Das Betreibungsamt Olten-Gösgen stellt in seiner Vernehmlassung vom 3. September 2024 den Antrag, auf die Beschwerde sei nicht einzutreten. Es bringt dazu vor, die Pfändungsankündigung sei dem Beschwerdeführer am 21. Juni 2024 zugestellt worden. Die am 20. August 2024 der Post übergebene Beschwerde sei verspätet. Eine materielle Prüfung könne daher ausbleiben. Das Betreibungsamt weist darauf hin, dass im Betreibungsprotokoll kein Rechtsvorschlag protokolliert sei und der Zahlungsbefehl bzw. dessen Rückseite nicht vorliege. Im System der Post sei allerdings ein Rechtsvorschlag hinterlegt.