Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs Urteil vom 9. Oktober 2024 Es wirken mit: Oberrichterin Kofmel Oberrichter Flückiger Gerichtsschreiber Schaller In Sachen A.___, Beschwerdeführer gegen Beschwerdegegner betreffend Rechtsvorschlag (Betreibung Nr. [...]) zieht die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs in Erwägung: