Die Belehnung des Grundstücks bezifferte das Betreibungsamt mit CHF 839'078.95. Dieser Betrag setzt sich aus den von den Grundpfandgläubigern anlässlich der Belehnungsanfragen des Betreibungsamtes genannten Beträgen zusammen (s. BA 12 und 19) und ist grundsätzlich nicht zu beanstanden: CHF 14'030.00 (Grundpfandverschreibung, 0. Rang, E.___); CHF 576'501.95 (Namen-Papier-Schuldbrief, 1. Rang, F.___); CHF 88'547.00 (Inhaber-Papier-Schuldbrief, 2. Rang, G.___, H.___), CHF 160'000.00 (Inhaber-Papier-Schuldbrief, 3. Rang, C.___). Nun rügt der Beschwerdeführer, die Schuldbriefe im 2. und 3. Rang deckten private Schulden von ihm persönlich ab.