2. Des Weiteren ist auf die vom Beschwerdeführer beanstandete Pfändungsberechnung in der Pfändungsvollzugsverfügung vom 11. Juli 2024 einzugehen. Darin schätzte das Betreibungsamt den Wert des im hälftigen Miteigentum des Beschwerdeführers stehenden Grundstücks GB [...] auf CHF 950'000.00 bzw. CHF 475'000.00 (dem hälftigen Miteigentum des Beschwerdeführers entsprechend). Die Belehnung des Grundstücks bezifferte das Betreibungsamt mit CHF 839'078.95.