Mit Pfändungsvollzugsverfügung vom 11. Juli 2024 hat das Betreibungsamt die Pfändung der hälftigen Mietzinseinnahmen sowie des genannten Miteigentumsanteils vorgenommen. Dieser Verfügung liegt unter anderem die Existenzminimumberechnung vom 3. Juli 2024 zugrunde. 2. Mit Eingabe vom 23. Juli 2024 erhebt A.___ als Schuldner fristgerecht Beschwerde gegen die Pfändungsvollzugsverfügung Nr. [...] vom 11. Juli 2024 (gemäss Track & Trace dem Beschwerdeführer am 13. Juli 2024 zugegangen) und stellt den Antrag, der Pfändungsvollzug sei neu auszufertigen und die tatsächlichen Verhältnisse seien gebührend zu berücksichtigen.