I. 1. Mit Fortsetzungsbegehren vom 22. März 2024 und 22. Mai 2024 hat B.___ die Durchführung der Pfändung gegen A.___ verlangt. In der Folge hat das Betreibungsamt Thal-Gäu bei Aufnahme des Pfändungsprotokolls am 10. Mai 2024 festgestellt, dass das monatliche Einkommen von A.___ von total CHF 2'602.00 aus einer unpfändbaren AHV-Rente sowie der Vermietung von Wohnräumen besteht und er Miteigentümer zu ½-Anteil der Liegenschaft Grundbuch [...] ist. Mit Pfändungsvollzugsverfügung vom 11. Juli 2024 hat das Betreibungsamt die Pfändung der hälftigen Mietzinseinnahmen sowie des genannten Miteigentumsanteils vorgenommen.