II. 1. Gemäss Track und Trace der Post wurde die angefochtene Existenzminimumberechnung vom 10. Juni 2024 per Einschreiben an die Beschwerdeführerin versandt und ihr am 17. Juni 2024 persönlich zugestellt. Die Frist zur Erhebung einer Beschwerde beträgt gemäss Art. 17 Abs. 2 SchKG 10 Tage. Damit ist die am 19. Juli 2024 bei der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs erhobene Beschwerde verspätet. Somit ist auf die Beschwerde grundsätzlich nicht einzutreten.