_ gestrichen worden, obwohl C.___ kein Einkommen habe und über die IV-Stelle Solothurn ein Aufbautraining absolviere. Zudem mache D.___ ein Berufsvorbereitungsjahr und verdiene nur ca. CHF 400.00 pro Monat. Des Weiteren sollte der Ausbildungsrückzahlungsbetrag von CHF 1'030.00 vom Existenzminium in Abzug gebracht werden. 2. Mit Beschwerdeantwort vom 30. Juli 2024 stellt das Betreibungsamt den Antrag, auf die Beschwerde sei nicht einzutreten.