Scheidungsurteil bei der Mutter ist (Urteil Ziffer 2). Demzufolge kann der Vater B.___ nicht ohne Einwilligung der Mutter an seinem Wohnort anmelden. Der geforderte Nachweis für den Wechsel der Obhut kann indessen auch auf andere Weise erbracht werden. Zudem hat der Beschwerdeführer eine Vorladung zu einer Einigungsverhandlung betreffend Abänderung Scheidungsurteil auf den 29. Oktober 2024 vorgelegt (Beilage 12). Für dieses Verfahren wird der Beschwerdeführer einen Nachweis für die Notwendigkeit eines Obhutswechsels erbringen müssen. Ohnehin sollte es ihm keine Schwierigkeiten bereiten, dem Betreibungsamt aussagekräftige Belege für das Jahr 2024 vorzulegen.