B.___ lebt bei seinem Vater und besucht alle 14 Tage seine Mutter.» Auch wenn diese Urkunden das Jahr 2023 betreffen, weisen sie doch darauf hin, dass B.___ bei seinem Vater lebt. Auch der Besuchs- und Ferienplan für das Jahr 2024 deutet darauf hin, dass B.___ bei seinem Vater lebt. Allerdings bringt der Besuchs- und Ferienplan noch keinen sicheren Nachweis, da nicht festgestellt werden kann, wer diesen verfasst hat und ob er umgesetzt wird. Auch in der revidierten Existenzminimumsberechnung verlangt das Betreibungsamt als Nachweis eine Wohnsitzbestätigung für B.___. Es übersieht dabei, dass der Wohnsitz von B.___ gemäss Scheidungsurteil bei der Mutter ist (Urteil Ziffer 2).