Die im Mail vom 26. Juli 2024 angekündigte Zustellung der Wohnsitzbestätigung sei bisher noch nicht beim Betreibungsamt eingetroffen. Die Vereinbarung zwischen den Eltern und die weiteren vom Beschwerdeführer eingereichten Belege würden das Jahr 2023 betreffen. Soweit der Beschwerdeführer vorbringe, die Betreuungsregelung werde schon bald geändert, sei er auf den Revisionsweg zu verweisen. 2. Sofern die Betreuung der Kinder dem Scheidungsurteil entsprechen würde, könnte den Überlegungen des Betreibungsamtes gefolgt werden.