I. 1. Das Betreibungsamt Region Solothurn, Filiale Grenchen-Bettlach, berechnete am 9. Juli 2024 das Existenzminimum von A.___. Für die Fahrten zum Arbeitsplatz setzte es die Kosten für ein Libero-Abo im Betrag von CHF 155.00 ein. Für die beiden Kinder gewährte es für die Besuchsrechtsausübung jedes zweite Wochenende einen Betrag von total CHF 200.00. 2. Am 18. Juli 2024 gelangte A.___ (im Folgenden der Beschwerdeführer) mit einer Beschwerde gegen das Betreibungsamt an die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs. Der Beschwerdeführer bringt vor, seine beiden Kinder seien mehr bei ihm, als dies im Scheidungsurteil vorgesehen sei. Zudem habe er eine alternierende Obhut.