Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs Urteil vom 1. Oktober 2024 Es wirken mit: Oberrichterin Kofmel Oberrichterin Marti Gerichtsschreiber Schaller In Sachen A.___, Beschwerdeführer gegen Betreibungsamt Region Solothurn, Filiale Grenchen-Bettlach, Beschwerdegegner betreffend Berechnung des Existenzminimums zieht die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs in Erwägung: