Des Weiteren können die Kosten für Zahnarzt und Brille, insofern medizinisch notwendig, sowie unregelmässig anfallende Arztkosten beim Betreibungsamt gegen Vorweisung der Zahlungsquittungen zurückverlangt werden, sofern genügend Geld auf dem Betreibungskonto vorhanden ist. Dagegen sind Kosten für Occasion-Möbel sowie den Anhänger im Grundbetrag enthalten. 4. Nach Art. 61 SchKG kann das Betreibungsamt einem schwerkranken Schuldner für eine bestimmte Zeit Rechtsstillstand gewähren. Die Gewährung eines Rechtsstillstands ist aber nach der Rechtsprechung (BGE 58 III 18, 74 III 37) nur dann am Platz, wenn die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners mit seiner Krankheit zusammenhängt.