Wie aus den Akten ersichtlich, besteht auf den Namen des Partners der Beschwerdeführerin, C.___, ein Automietvertrag in der Höhe von CHF 595.00, inklusive 1'600 Kilometer (s. Beilage Nr. 3 des Betreibungsamtes). Diesbezügliche behauptet die Beschwerdeführerin, sie trage diese Kosten selbst, was aber aufgrund der Akten bislang nicht erstellt ist. Deswegen kann die Aufsichtsbehörde diesen Punkt ebenfalls nicht entscheiden. Diesbezüglich hat die Beschwerdeführerin dem Betreibungsamt weitere Unterlagen einzureichen.