Hierzu kann nicht allein auf die Darstellung der Beschwerdeführerin abgestellt werden. Vielmehr bedarf es konkreter ärztlicher Ausführungen, welche belegen, aus welchen Gründen die Beschwerdeführerin aus gesundheitlichen Gründen zwingend auf die Tierhaltung angewiesen ist. Das Betreibungsamt hat diesbezüglich zwar bereits bei Dr. med. E.___ nachgefragt (s. Beilage Nr. 4 des Betreibungsamtes), aber bislang keine Antwort erhalten. Die diesbezügliche Frage ist somit noch nicht liquide und das Betreibungsamt wird darüber revisionsweise zu befinden haben. In diesem Zusammenhang ist ergänzend darauf hinzuweisen, dass die Beschwerdeführerin mit ihrem Lebenspartner C.___ zusammenwohnt.