Mit Beschwerdeantwort vom 16. Juli 2024 schliesst das Betreibungsamt auf Abweisung der Beschwerde. 3. Mit Stellungnahme vom 24. Juli 2024 macht die Beschwerdeführerin ergänzend geltend, sie sei körperlich und psychisch sehr angeschlagen. Sie habe diverse Bandscheibenvorfälle, die in die Beine ausstrahlten und das Gehen erschwerten. Dazu kämen ein TOS des Schultergürtels, Tinnitus beidseitig, Fibromyalgie und anderes. Sie leide psychisch seit ihrer Kindheit an Panikattacken und könne nur bedingt unter Menschen gehen. Sie nehme seit 18 Jahren Antidepressiva.