Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs Urteil vom 14. August 2024 Es wirken mit: Oberrichterin Kofmel Oberrichter Flückiger Gerichtsschreiber Isch In Sachen A.___, Beschwerdeführerin gegen Beschwerdegegner betreffend Berechnung des Existenzminimums zieht die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs in Erwägung: