{"Signatur": "SO_OG_005", "Spider": "SO_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2024-08-14", "HTML": {"Datei": "SO_Omni/SO_OG_005_SCBES-2024-53_2024-08-14.html", "URL": "https://gerichtsentscheide.so.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=7001&Parametername=WEB&Schema=JGWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=169157&W10_KEY=11140943&nTrefferzeile=20&Template=/simple/search_result_document.html", "Checksum": "9171d289f1f4be0411fa5655bcda78ae"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["SCBES.2024.53"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Solothurn Obergericht Schuldbetreibungs- und Konkurskammer 14.08.2024 SCBES.2024.53"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Obergericht Schuldbetreibungs- und Konkurskammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure  Schuldbetreibungs- und Konkurskammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta  Schuldbetreibungs- und Konkurskammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Berechnung des Existenzminimums"}], "ScrapyJob": "446973/56/2719", "Zeit UTC": "15.04.2026 03:42:33", "Checksum": "2d837a2c83e0368f7c81bfe158eb8141", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Solothurn Obergericht Schuldbetreibungs- und Konkurskammer 14.08.2024 SCBES.2024.53\nRegeste:\nBerechnung des Existenzminimums\n\nAufsichtsbehörde für\nSchuldbetreibung und Konkurs\nUrteil vom 14. August 2024\nEs wirken mit:\nOberrichterin Kofmel\nOberrichter Flückiger\nGerichtsschreiber Isch\nIn Sachen\nA.___,\nBeschwerdeführerin\ngegen\nBeschwerdegegner\nbetreffend Berechnung des Existenzminimums\nzieht die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs in Erwägung:\nI.\n1. Mit Eingabe vom 2. Juli 2024 erhebt A.___ als Schuldnerin bei der Amtschreiberei Dorneck fristgerecht Beschwerde gegen die Existenzminimumberechnung vom 26. Juni 2024. Die Amtschreiberei Dorneck leitet die Beschwerde zuständigkeitshalber an die Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs weiter. Die Beschwerdeführerin macht darin im Wesentlichen geltend, sie werde seit elf Jahren durch ihre fünf Schafe gesundheitlich extrem unterstützt. Da sie diese mit der Flasche aufgezogen habe, sei die Bindung zu ihnen sehr stark. Die Schafe gäben ihr Kraft und hälfen ihr dabei, ihr Leben und den Alltag zu meistern. Es seien ihr deshalb folgende monatliche Kosten einzurechnen: CHF 280.00 für Stroh, CHF 150.00 – 500.00 für den Tierarzt, CHF 80.00 für Brennnesselpellets und Gelenksaft, CHF 50.00 für Futter/Obst, CHF 25.00 für Salz/Leckmasse, CHF 100.00 für Scherer halbjährlich, CHF 50.00 für Stall- und Pflegeartikel, CHF 50.00 für Katzenfutter. Zudem sei sie körperlich angeschlagen und könne nicht mehr lange gehen, weshalb sie auf ihr Fahrzeug angewiesen sei. Des Weiteren brauche sie das Fahrzeug, weil sie zweimal täglich zu ihren Schafen nach B.___ fahren müsse, um Futter zu holen und sie zu transportieren. Das Auto helfe ihr zudem, dass sie sich nicht ganz von der Aussenwelt isoliere. Sodann lebe ihre 80-jährige Mutter bei ihr. Auch ihre Mutter sei nicht mehr gut zu Fuss und sie müsse diese zu sämtlichen Terminen fahren. Des Weiteren habe sie private Schulden, laufende Steuern, Kosten für Zahnarzt, Brille, Occasion-Möbel, Anhänger, Arzt etc.\n2. Mit Beschwerdeantwort vom 16. Juli 2024 schliesst das Betreibungsamt auf Abweisung der Beschwerde.\n3. Mit Stellungnahme vom 24. Juli 2024 macht die Beschwerdeführerin ergänzend geltend, sie sei körperlich und psychisch sehr angeschlagen. Sie habe diverse Bandscheibenvorfälle, die in die Beine ausstrahlten und das Gehen erschwerten. Dazu kämen ein TOS des Schultergürtels, Tinnitus beidseitig, Fibromyalgie und anderes. Sie leide psychisch seit ihrer Kindheit an Panikattacken und könne nur bedingt unter Menschen gehen. Sie nehme seit 18 Jahren Antidepressiva. Da sie Probleme mit dem Vertrauen der Menschen habe, habe sie sich automatisch auf Tiere fixiert, was ihr ausgesprochen gut geholfen habe. Per Zufall sei sie dazugekommen, drei Lämmer mit der Flasche aufzuziehen. Es seien ihre Kinder geworden. Der regelmässige Ablauf und die Liebe zu ihren Tieren gäben ihr Kraft und liessen sie einiges Unangenehmes vergessen. Das Autoabonnement laufe über ihren Lebenspartner, C.___, weil sie kein eigenes habe machen können. Es werde aber von ihr bezahlt (Kontoauszug Betreibungsamt). Nun werde ihr in einigen Tagen der Lohn auf ein Minimum, das absolut unrealistisch sei, gepfändet. Sie leide deswegen unter extremer Angst und Panikattacken. Sie bitte, die Pfändung umgehend zu stoppen, bis alles geklärt und neu berechnet sei.\n"}